Wann können Kräuter eingesetzt werden?

Die Kräutermedizin ist in China die Haupttherapieform der Traditionellen Chinesischen Medizin. Sie kommt sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen zum Einsatz. Je nach Erkrankung werden verschiedene Kräuter individuell für den Patienten zusammengestellt und die Rezeptur gerade auch bei chronischen Erkrankungen regelmäßig an den Zustand des Patienten und die Symptome (aus Sicht der TCM) angepaßt.

Sie kann alleine oder zusätzlich zur Akupunktur angewendet werden. Und natürlich auch in Kombination mit anderen Methoden der Regulationsmedizin und / oder der sogenannten "Schulmedizin".

Bei Pferden, die im Equidenpaß als "Schlachttier" eingetragen sind, ist der Einsatz von chinesischen Kräutern aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht möglich, so lange der Status nicht in "Nicht-Schlachttier" umgewandelt wird. Im Status "Schlachttier" ist aber auch der Einsatz vieler bewährter "konventioneller" Medikamente nicht möglich (z.B. der Einsatz von Phenylbutazon als Schmerzmittel, oder auch Pergolid bei Cushing-Patienten). Da zunehmend mehr (konventionelle) Medikamente fürs Pferd nicht mehr unbedingt für das Pferd als Schlachttier zugelassen werden, empfiehlt sich inzwischen die Eintragung als Nicht-Schlachttier (auch wenn diese später nicht mehr geändert werden kann). Bei Eintragung als "Schlachttier" ist desweiteren zu beachten, daß der Stallbetreiber ein Stallbuch führen muß, in das alle Medikamente eingetragen werden müssen, die bei dem entsprechenden Pferd zur Anwendung kommen (auch z.B. Homöopathika und andere Medikamente, die der Tierbesitzer dem Pferd unter Umständen auch ohne Anordnung durch einen Tierarzt verabreicht hat).

Bei Turnierpferden muß im Einzelfall die Dopingproblematik beachtet werden. In der Regel kommen die Kräuter aber in Fällen zum Einsatz, in denen das Tier aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht an einem Turnier teilnehmen sollte. Nach der Genesung und einer ausreichend langen Karenzzeit ist eine Turnierteilnahme natürlich wieder möglich. Für Kräuter gilt eine allgemeine Karenzzeit von 48 Stunden, für einzelne Kräuter (z.B. Teufelskralle) aber auch länger. Nähere Infos zur Karenzzeiten von Arzneimitteln hält die FN auf ihren Internetseiten bereit. (Karenzzeiten sind nicht gleichzusetzen mit der Wartezeit zur Schlachtung).